Erstellung von Dokumentation für INAIL
Prüfung von Druckgeräten
Was die Prüfung von Maschinen und Geräten betrifft, sind seit 2012 genaue Vorschriften und Richtlinien in Kraft, die den Arbeitgeber dazu verpflichten, den korrekten und vorschriftsgemäßen Einsatz der eigenen Geräte (Druckgeräte) sicherzustellen.
Im Gesetzesdekret Nr. 81 vom 09.04.2008 „Tutela della salute e della sicurezza nei luoghi di lavoro“ (Schutz der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz) sind insbesondere in Art. 71 „Obblighi del datore di lavoro“ (Pflichten des Arbeitsgebers) die vom Arbeitgeber zu erfüllenden Maßnahmen klar festgelegt. Die mangelnde Einhaltung der Gesetze zieht die Zahlung von Strafen durch den Arbeitgeber nach sich. Wir möchten deshalb die Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit, Druckanlagen laufend zu melden, zu warten/zu kontrollieren und zu überprüfen richten.
Um diesen enormen bürokratischen Aufwand bewältigen zu können, bieten wir Ihnen die folgenden Leistungen an:
- Erfassung des Bestands und der Einstufung von Druckgeräten.
- Vorbereitung der kraft Gesetz obligatorischen Meldung „Zulassung/ Ingangsetzung“.
- Vorbereitung der obligatorischen Meldung „Inbetriebnahmeprüfung“ durch die INAIL.
- Vorbereitung der kraft Gesetz vorgesehenen Meldung „Erste regelmäßige Überprüfung“ durch die INAIL oder eine zugelassene private Kontrollstelle.
- Bereitstellung von Kopien der Konformitätserklärungen der verschiedenen Hersteller von Druckanlagen.
- Überprüfung mit Messung der Dicke von Behältern durch ein zugelassenes Labor.
- Mitteilung über bevorstehende Fälligkeitstermine und Kontrollen.
- Aktualisierung und übliche Wartung aller Systeme, die für die Sicherheit des Druckgeräts relevant sind.
- Technische Unterstützung während der Durchführung der Prüfungen durch unabhängige, zugelassene und zertifizierte Kontrollstellen.
- Technischer Bericht mit Anlagenheft, R&I-Schema der Anlage und CE-Erklärungen der Bauteile.